Löschung eines Schufa-Negativeintrages erfolgreich durch Infos aus dem Internet und den Tipps aus dem Ebook von Dr. Thomas Schulte
Auch Informationen aus dem Internet oder in einem Ebook können hilfreich sein, um eine Löschung eines Schufa-Negativeintrages zu erreichen. Dies stellte nunmehr ein Mandant der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte erfreulicher Weise fest. Ein Schufa-Negativeintrag bedeutet eine Störung des eigenen wirtschaftlichen Handelns bis hin zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit, daher ist das Ziel klar definiert, sich von einem solchen Eintrag schnellstens zu befreien, besonders wenn der Eintrag ein unberechtigter ist.
In diesem Fall hatte sich der betroffene Mandant zunächst mit seinem Anliegen und dem Wunsch nach Löschung eines Schufa-Negativeintrages an die Firma Domnowski Inkasso GmbH gewandt. Dort hatte er jedoch leider keinen Erfolg erzielen können.
Was nun, was tun?
Recherche im Internet brachten mehr Informationen und führten zu den Webseiten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte. Die unter www.dr-schulte.de erhaltenden Schufa-Informationen motivierten den Mandanten dazu, sowohl auch gleich ein Schreiben an die Schufa Holding AG zu richten, wie auch seine Angelegenheit an die Rechtsanwälte abzugeben. Diese stellten unter dem 23.04.2013 eine Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.
Noch bevor über die Deckungsschutzanfrage final entschieden werden konnte, meldete sich der erleichterte Mandant und teilte mit, die Schufa Holding AG habe bereits selbstständig, veranlasst durch sein eigenes Schreiben, den Negativeintrag der Domnowski Inkasso GmbH zur Löschung gebracht. Er führte dies auf die zahlreichen Informationen zurück, die er für sein eigenes Anschreiben an die Schufa verwenden konnte und welche aus der Webseite www.dr-schulte.de sowie dem Schufa Ebook für Kindle ( zu finden bei Amazon ) entnommen worden seien. Konkret schrieb der betroffene Mandant an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann:
“Ihre Seite hat mich erst darin bestärkt, die Angelegenheit über Ihre Kanzlei mit Nachdruck anzugehen. Sehen Sie die Schufa-Löschung als indirekten Erfolg an.”
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann meint hierzu:
“Es ist erfreulich, dass unsere Informationen auch der Webseite und im Schufa-Ebook den Betroffenen auch direkt helfen, ihre Schufa-Probleme selbstständig zu lösen. Wichtig ist es, hier schnell zu handeln und nicht die Frist für einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu versäumen. Diese beträgt lediglich einen Monat ab Kenntnis des Negativ-Eintrags. Betroffene sollten also nicht zu lange selbst versuchen, eine Löschung eines Eintrages zu erreichen, sondern sich möglichst bald an einen Anwalt wenden. Hier ist der betroffene Mandant zweigleisig gefahren und hat somit alles richtig gemacht. Wir werden nunmehr die Domnowski Inkasso GmbH zur Unterlassung weiterer Negativeinträge auffordern und auch Schadensersatz verlangen.”
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte aus Berlin und München hat bereits zahlreichen Betroffenen helfen können, über die unberechtigterweise Schufa-Negativeinträge vorgenommen worden waren. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere bisherigen Pressemitteilungen.
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de
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